Der Betriebsarzt ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes, er berät zuarbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und zur Unfallvermeidung. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Betrieb sich an die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung halten. Der Betriebsarzt informiert die Arbeitnehmer über die Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und berät den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus nimmt der Betriebsarzt an Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen teil und führt Sprechstunden durch, in denen medizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß ArbmedVV und andere Untersuchungen stattfinden. Hierbei steht die ärztliche Beratung im Vordergrund. Außerdem werden abhängig von den Gefährdungen technische Untersuchungen wie Seh- und Hörtests bei den Mitarbeitern durchgeführt.