In der Regel sind Betriebsärzte in größeren Unternehmen (>3000 Mitarbeiter) fest angestellt. Kleinere Unternehmen hingegen haben die Möglichkeit, externe Betriebsärzte zu beauftragen. Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb können verschiedene Betreuungsmodelle gewählt werden:

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können zwischen der Regelbetreuung und der bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) wählen.

Die Regelbetreuung variiert je nach Unternehmensgröße: Bei einem Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten besteht sie aus Grund- und anlassbezogener Betreuung. Bei 10 bis 50 Mitarbeitern besteht die Regelbetreuung aus Grund- und bedarfsorientierter Betreuung.

In Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern gibt es keine Wahlmöglichkeit: Es gibt nur Grund- und bedarfsorientierte Betreuung. Ein Unternehmermodell ist in diesem Fall nicht verfügbar.

Die Grundbetreuung stellt die Basisleistungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sicher. Die Aufgaben der Grundbetreuung werden in Anhang 3 zur DGUV V2 ausführlich beschrieben. Die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit soll den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes beraten, ihn unterstützen und motivieren. Für die Grundbetreuung eines Betriebs gelten je nach Branche feste Einsatzzeiten.

Die anlassbezogene Betreuung verpflichtet den Unternehmer, bei besonderen Anlässen einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu konsultieren. Beispiele für besondere Anlässe sind in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2 aufgeführt.

Die bedarfsorientierte Betreuung passt sich den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebs an und richtet sich nach der Art und Größe des Betriebs.

Das Unternehmermodell ist nur für Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern als Alternative zur Regelbetreuung verfügbar. Nicht alle Berufsgenossenschaften bieten das Unternehmermodell an. Der Unternehmer muss aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein und sich durch Kompetenzzentren zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes schulen lassen. Er führt die Gefährdungsbeurteilung selbst oder mit der Unterstützung durch externe Fachkräfte durch.