Für Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gilt: Jeder Mitarbeiter muss durch einen Betriebsarzt betreut werden (§2 ASiG). Darüber hinaus muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (§5 ASiG). Die Übertragung von Aufgaben wird in §3 und §6 des ASiG geregelt.
Die DGUV Vorschrift 2 verfolgt das Ziel, Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle zu treffen, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu verhindern sowie gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Die Vorschrift beschreibt die Formen der Betreuung, die in der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung angeboten werden, sowie die Inhalte jeder Betreuungsform. Für kleine und Kleinstbetriebe gelten vereinfachte Betreuungsmodelle.