Es ist die Verantwortung jedes Unternehmers, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Firma durchzuführen. Diese Beurteilung gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, Arbeitsplätze und Abläufe sicherer und gesundheitsgerechter zu gestalten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und das Wohlergehen des Unternehmens zu steigern.

Die genaue Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht detailliert durch das Gesetz vorgeschrieben. Informationen über Gefährdungen können z.B. durch Begehungen der Arbeitsstätte und Gespräche mit den Mitarbeitern erlangt werden.

Um die Gefährdungsbeurteilung zu strukturieren, können individuelle Vorlagen und Checklisten von der zuständigen Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die ausgefüllten Dokumente ergänzen die allgemeinen Unterlagen des Unternehmens zum Thema Arbeitssicherheit.

Unterstützt wird der Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Die Vorschriften erlauben verschiedene Vorgehensweisen je nach Branche, Arbeitsplatz und örtlichen Gegebenheiten. Obwohl es keinen „richtigen“ Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt, sind bestimmte Grundsätze verbindlich.