Zur Gewährleistung einer effektiven Betriebsbetreuung haben die Unfallversicherungsträger die Unternehmen anhand ihrer Wirtschaftszweige in drei Gefährdungsgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe wurde der Umfang der Grundbetreuung pro Jahr und Mitarbeiter zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit individuell aufgeteilt, wie folgt:

Die Zuweisung eines Unternehmens zu einer bestimmten Betreuungsgruppe erfolgt anhand von Tabellen, die in Abschnitt 4 – Anlage 2 der DGUV-Vorschrift 2 zu finden sind. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen bei der Grundbetreuung berücksichtigt werden. Ein Mindestvolumen von 20% des Gesamtumfangs der Grundbetreuung oder 0,2 Stunden für Gruppe 3 wurde für die Arbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit festgelegt. Es ist auch die individuelle Notwendigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Unternehmen zu berücksichtigen.